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Brexit Info

15.02.2021 - Täglich erreichen uns unerwartete Informationen bezüglich eines möglichen Brexits

Dringende Erfordernis vollständiger Zollpapiere

Seit gut anderthalb Monaten gelten die neuen Vereinbarungen zwischen Großbritannien und der EU über den Brexit. Die fast in allerletzter Minute getroffenen Absprachen aber haben weitreichende Auswirkungen auf den Waren- und Handelsverkehr über den Ärmelkanal. inTime gibt hier ein Update.

 

Die gute Nachricht vorweg: „Wir können unseren Kunden weiterhin Transporte von und nach Großbritannien anbieten“, sagt Jörg Breitenbürger, Key Account Manager bei dem Logistikdienstleister. „Wir hoffen zudem, dass sich – wie bei jedem System mit neuen Prozessen – in den nächsten Wochen Automatismen und Routine einstellen. Aber vor allem in den Logistikdienstleistungen für mittelständische Unternehmen sehen wir Zeitverzögerungen durch zusätzliche Prüfungen und Dokumentenerstellung“, ergänzt er. Denn eines muss – trotz Einigung der Regierungen – allen Beteiligten am Warenverkehr klar sein: entlang der europäischen Nordseeküste verläuft nun eine Außengrenze. Daher ist es dringend notwendig für alle Transporte über diese Grenze umfassende und vor allem komplette Zolldokumente für die zollseitige Prüfung vorzulegen. Detaillierte Informationen im Zusammenhang mit den Dokumenten, finden Sie[hier] .

 

Diese sind Teil der Verzollungsanweisung, die der Logistikdienstleister von seinen Kunden anfordert. Für einen transparenten Ablauf des Transports erstellt diese Anweisung der Importeur in Großbritannien oder dessen beauftragter Zollagent. Als Nachweis der Verzollung dienen dann verschiedene Referenznummern, die auch der Importeur bestenfalls zur Verfügung stellt. „Das hilft uns insoweit, weil wir als Transporteur gegenüber den Zollbehörden verpflichtet sind, während des Transports und auch zu einem späteren Zeitpunkt Nachweise der ordnungsgemäßen Aus- und Einfuhr zu erbringen“, erklärt Jörg Breitenbürger. Zwar gilt bis zum 30. Juni 2021 eine Übergangsfrist. Diese entbindet inTime aber nicht von der Tatsache, dass der Transporteur schon jetzt die ordnungsgemäße Verzollung jederzeit nachweisen können muss. Daher sind schon jetzt die Referenznummern unabdingbar, weil sie der einzig anerkannte Nachweis für eine Anmeldung der Verzollung sind. „Wir wollen unsere Kunden für die Problematik sensibilisieren. Bei unvollständiger Datenlage können wir Transporte ansonsten nicht mehr durchführen“, so Jörg Breitenbürger.

 

 

 


 [hier]Achtung! Link zum neuen Kundenmailing einfügen.

 

 

 

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