Kabotageregelung erschwert internationalen Transport innerhalb der EU
Im Transportwesen gibt es einige rechtliche Bestimmungen zu beachten. Besonders umfangreich sind die Regelungen im internationalen Raum, da es sowohl EU-übergreifende als auch länderspezifische Gesetze gibt, die von Transportunternehmen eingehalten werden müssen. Dies betrifft beispielsweise den Kabotageverkehr innerhalb der EU. Wenn Fahrten in einem EU-Ausland von einem Unternehmen, das in einem anderen EU-Staat ansässig ist, ausgeführt werden, gibt es einiges zu beachten. Frachtführer dürfen im Anschluss an einen grenzüberschreitenden Transport nach vollständiger Entladung der Transportgüter nur bis zu maximal drei Kabotagetransporte innerhalb einer Woche mit demselben Fahrzeug ausführen. Dies gilt jedoch nur, wenn alle Kabotagefahrten innerhalb eines Landes durchgeführt werden. Am 21. Februar 2022 trat das vom Europäischen Parlament beschlossene Mobilitätspaket I in Kraft, welches vorsieht, dass innerhalb von vier Tagen nach dem Ende der Kabotagefahrten keine weiteren Kabotagebeförderungen in diesem Land mehr durchgeführt werden können. Durch diese sogenannte „Abkühlphase“ sollen in Zukunft systematische Kabotage und das Erlangen eines unlauteren Wettbewerbsvorteils verhindert werden.
Fahrzeuge in Schweden: Verkürzte Transportwege und Emissionsreduzierung
Um ständige Grenzüberschreitungen nach Schweden zu vermeiden, sind nun drei inTime-Sattelzüge mit schwedischen Kennzeichen im skandinavischen Land unterwegs. Durch die Zulassung der Fahrzeuge in Schweden, die hauptsächlich dort unterwegs sein werden, können die Kabotageregelungen sowie lange Transportwege umgangen werden. Dies hat zudem einen positiven Einfluss auf die Umwelt, da diese Lösung zur CO2-Einsparung beiträgt. Damit die Fahrzeuge einsatzbereit sind, wurden sie zuvor in der inTime-Zentrale in Isernhagen mit Mautboxen und Aufliegern ausgestattet – und schon ging es los. Seit Dezember 2022 sind die LKW nun auf den Straßen Schwedens unterwegs.