Die inTime Express Logistik GmbH arbeitet ausschließlich auf Grundlage der jeweils neuesten Fassung der Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer VBGL (PDF, 388 KB).
Bei grenzüberschreitenden Transporten ist die Vertragsgrundlage das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr CMR (PDF, 823 KB) in der jeweils neuesten Fassung.
Lufttransporte unterliegen den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens (MUE). Durch Paragraf 31 VBGL wird weder unsere Haftung noch die Zurechnung eines Verschuldens von Erfüllungsgehilfen abweichend von den Bestimmungen des MUE zugunsten des Auftraggebers erweitert.
Sollten Abgangs- oder Bestimmungsland des Fluges nicht Vertragsstaat des MUE sein, finden die Vorschriften des Warschauer Abkommens in der Fassung des Haager Protokolls Anwendung.